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Änderung des Bebauungsplanes „GE Richardsreut“ durch Deckblatt 3: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug der Baugesetze;
Änderung des Bebauungsplanes „GE Richardsreut“ durch Deckblatt 3
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 20.10.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „GE Richardsreut“ mit Deckblatt 3 zu ändern.
In der Zeit vom 31.05.2022 bis 04.07.2022 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die frühzeitige Fachstellenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 08.06.2022 bis 11.07.2022 statt. Den Trägern öffentlicher Belange wurden die Unterlagen zur Stellungnahme vorgelegt.
In der Sitzung vom 27.07.2022 hat sich der Stadtrat mit den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Fachstellen und Bürger befasst. Es wurde beschlossen, den Entwurf entsprechend anzupassen und auszulegen.

Der von der Änderung betroffenen Bereich ergibt sich aus dem Planentwurf vom 11.05.2022 und erstreckt sich über die Grundstücke Flur-Nrn. 733, 736, 739 der Gemarkung Schiefweg. Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortschaft Richardsreut im Gewerbegebiet GE Richardsreut. Im Norden grenzt das Gewerbegebiet an das Plangebiet an. In östlicher Richtung an das Plangebiet angrenzend befindet sich das Gewerbegebiet sowie eine Biogasanlage. Im Süden und Westen grenzt landwirtschaftliche Nutzfläche an das das Plangebiet an.
Ziel und Zweck der Änderung ist es, die restlichen bislang unbebauten Gewerbeflächen optimal nutzen und bebauen zu können. Hierzu ist eine sinnvolle Parzellierung und die Verlegung der im aktuell gültigen Bebauungsplan vorgesehenen Erschließungsstraße mit Wendehammer nötig. Die Änderung des Bebauungsplanes „GE Richardsreut“ dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu erreichen. Eine Vergrößerung des Geltungsbereiches ist nicht angedacht.

                           

Luftbild                                                                                                              Änderungsbereich

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur Planung verfügbar:

Schutzgut Information Auswirkungen / Erheblichkeit
Arten und Lebensräume Das bestehende Gewerbegebiet ist teilweise schon bebaut und teilversiegelt. Die Restfläche wird bis dato als landwirtschaftliches Wiesen- und Ackerland genutzt. Es befinden sich auf diesem Bereich keine Gehölze. Das nächstgelegene amtlich kartierte Biotop mit der Bezeichnung „7247-0052-013: Eine Reihe von Hecken bzw. kleine Feldgehölze und Altgrasbestände östlich von Richardsreut und Manzing, östlich von Traxing und östlich von Ratzing“ befindet sich in 70 m Entfernung. Dieses wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Bei der Veränderung des vollversiegelten Straßenverlaufs wird eine flächensparende Führung deutlich. Eine Versiegelung neuer Flächen findet dabei nicht statt. Durch die Änderung der inneren Erschließung finden keine zusätzlichen negativen Auswirkungen statt
Boden Bodenuntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es sich um Böden der Bodenklasse 4, DIN 18 300 (mittelschwer lösbare Bodenarten) handelt. Als Ausgangsmaterial der Bodenbildung ist Silikatgestein, voraussichtlich Gneis zu erwarten. Das Bodenprofil besteht erwartungsgemäß aus flachgründiger Oberbodenschicht auf grobsandigem Lehm. Im Untergrund sind brockige oder sandige Gesteinsverwitterungen bis zu zerklüftetem Felsen zu erwarten. Es liegen der Stadt Waldkirchen keine Kenntnisse über Altlasten oder mit Kampfmitteln kontaminierte Bereiche im Planungsgebiet vor. Durch die Änderung des Bebauungsplans ist insgesamt von keinen zusätzlichen Auswirkungen auszugehen, da es sich nur um eine Umplanung der inneren Erschließung handelt.
Wasser Ein für das Bauvorhaben relevantes Grundwasservorkommen ist nicht erkennbar. Zulauf von Hang- und Schichtwasser im Zuge der Bodenbewegungen ist möglich. Es sind keine stehenden Gewässer im Planungsgebiet vorhanden. Bei der grundsätzlichen Umsetzung des Gewerbegebiets sind im Hinblick auf das Schutzgut Grundwasser keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Es ist kein Eindringen von Grundwasser in die Auskofferungen zu erwarten. Sämtliche Schicht- und Oberflächenwasser werden in einem Regenwasserkanal gefasst und dem öffentlichen Kanalnetz zugeleitet. Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans, die lediglich eine Veränderung der inneren Erschließungsstraße darstellt, ist von keinen zusätzlichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut auszugehen.
Luft / Klima Der Vorhabensbereich grenzt an bestehendes Gewerbegebiet an, das größtenteils bereits bebaut ist. Dadurch liegt bereits ein gestörtes Mikroklima vor. Es befinden sich keine klimabedeutenden Vegetationsstrukturen auf der Planungsfläche und Umgebung. Frischluftschneisen und zugehörige Kaltluftentstehungsgebiete werden nicht beeinträchtigt. Das Schutzgut wird durch die Änderung der inneren Erschließung nicht beeinträchtigt.
Landschaftsbild Das Plangebiet ist durch die noch vorhandene landwirtschaftliche Nutzung und die mäßig bewegte Topographie geprägt. Von der Staatsstraße St 2632 und der umgebenden Bebauung aus, ist der zu bebauende Bereich nur teilweise einsehbar. Um erhebliche negative Auswirkungen bei der Umsetzung des Gewerbegebiets zu vermeiden, sind entsprechende Festsetzungen bereits in der Deckblattänderung 2 und unter Punkt 3.5, wie Pflanzung von Hecken und Bäumen zur zweiseitigen Eingrünung und Durchgrünung des Gewerbegebietes erforderlich und vorgesehen. Die negativen Auswirkungen sind als gering einzustufen. Bei der Änderung der inneren Erschließung ergeben sich keine zusätzlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild.
Kultur- und Sachgüter Im Geltungsbereich liegen keine Bodendenkmäler vor. In der Entfernung von 90 m sind Bodendenkmäler verortet, die „Teile des Prachatitzer Zweiges des mittelalterlich-frühneuzeitlichen Altweges Goldener Steig“ sind. Die Bodendenkmäler im Umkreis werden nicht beeinträchtigt. Es liegen keine negativen Auswirkungen des Schutzguts vor.
Mensch Gemäß dem zum Vorhaben veranlassten schalltechnischen Bericht (Anhang 3) werden die Immissionsrichtwerte zur Tag- sowie Nachtzeit an allen Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten. Erholungseinrichtungen, sowie Wanderwege in unmittelbarer Nähe sind nicht betroffen. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung wird nur die innere Erschließung angepasst, die keine zusätzlichen negativen Auswirkungen erwirkt.

Die Öffentlichkeit wird hiermit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die hierzu erstellte Planung samt Anlagen liegt zusammen mit dem Entwurf des Umweltberichtes und der Begründung gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB in der Zeit vom

19.09.2022 bis einschließlich 28.10.2022

im Bauamt der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 2.25, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden. Aufgrund der aktuell bestehenden Covid-19 Pandemie und der damit zusammenhängenden Einschränkungen ist eine Einsichtnahme im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 08581/202-24 möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waldkirchen 09.09.2022
Stadt Waldkirchen

Heinz Pollak
1. Bürgermeister