Vollzug der Baugesetze;
Änderung des Bebauungsplanes „Frischäcker II“ durch Deckblatt 1
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 23.02.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Frischäcker II“ durch Deckblatt 1 beschlossen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flur-Nrn. 534/4, 557, 557/2, 558 (T), 570/21 (T), 575/6, 575/7 und 518/1 der Gemarkung Waldkirchen. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 0,7 ha. Das Plangebiet liegt süd-/östlich der Stadt Waldkirchen. Im Norden und Süden wird das Planungsgebiet durch das bestehende Gewerbegebiet begrenzt. In westlicher Richtung grenzt die Bahnholzstraße und das bestehende Gewerbegebiet an das Planungsgebiet an. Die vorhandene Grünfläche und Wohnbebauung grenzt im Osten an das Plangebiet an.
Grund für die Planung ist die beabsichtigte Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsmarkts „Netto“ Die Änderung des Bebauungsplanes „Frischäcker II“ durch Deckblatt 1 dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung zu erreichen. Da für die Erweiterung eine Verkaufsfläche von mehr als 800 m2 und eine Bruttogeschossfläche von mehr als 1200 m2 geplant ist, ist die Änderung der Parzelle von einem Gewerbegebiet GE(e) zu einem Sondergebiet (SO) erforderlich.
In diesem Zuge soll auch der bisher nie verwirklichte Fußweg in nördliche Richtung verlegt werden, da dieser mit der geplanten Erweiterung in Konflikt steht.
Die Änderung des Bebauungsplanes und die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Luftbild Lageplan mit Geltungsbereich
Dieser Beschluss wir hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung frühzeitig unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der hierzu erstellte Planentwurf samt Anlagen liegt zusammen mit dem Entwurf des Umweltberichts gem. § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB in der Zeit vom
29.03.2022 bis einschließlich 02.05.2022
im Bauamt der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 2.25, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Entsprechende Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden. Aufgrund der aktuell bestehenden Covid-19 Pandemie und der damit zusammenhängenden Einschränkungen ist eine Einsichtnahme im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 08581/202-24 möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waldkirchen 28.03.2022
Stadt Waldkirchen
Heinz Pollak
1. Bürgermeister