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24. Januar 2022

Änderung der Ergänzungssatzung „Karlsbach-Bahnhof“ mit Deckblatt 1: Bekanntmachung Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit

Vollzug der Baugesetze;
Änderung der Ergänzungssatzung „Karlsbach-Bahnhof“ mit Deckblatt 1
Bekanntmachung Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 15.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Ergänzungssatzung „Karlsbach-Bahnhof“ durch Deckblatt 1 beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planentwurf vom 18.01.2022 und erstreckt sich über die Flur-Nrn. 405/16 und 405/15 der Gemarkung Karlsbach. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 0,25 ha. Das Plangebiet liegt zentral im Ortsteil Karlsbach-Bahnhof in unmittelbarem Anschluss an die bestehende Bebauung. Die Entfernung zur Stadt Waldkirchen beträgt ca. 5,3 km. Im Norden wird das Planungsgebiet durch die Gemeindestraße begrenzt. In östliche Richtung an das Plangebiet angrenzend befindet sich die bestehende Bebauung sowie ein landwirtschaftliches Nebengebäude. Im Süden und Westen an das Plangebiet angrenzend befindet sich landwirtschaftliche Grünfläche.

Ziel und Zweck der ursprünglichen Planung ist die bestehende Wohnbebauung zu erweitern bzw. sinnvoll abzurunden. Dadurch soll die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern ermöglicht und dadurch die Entstehung neuer Wohnbauflächen ermöglicht werden. Die Änderung der rechtskräftigen Ergänzungssatzung „Karlsbach-Bahnhof“ durch Deckblatt 1 ist erforderlich, da die Vermessung der Grundstücke abweichend zur rechtskräftigen Satzung erfolgte und somit eine sinnvolle Bebauung nicht umsetzbar ist.

                     

Luftbild                                                                            Auszug mit Geltungsbereich

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der hierzu erstellte Entwurf liegt in der Zeit vom

01.02.2022 bis einschließlich 02.03.2022

im Bauamt der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 2.25, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden. Aufgrund der aktuell bestehenden Covid-19 Pandemie und der damit zusammenhängenden Einschränkungen ist eine Einsichtnahme im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 08581/202-24 möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Die Aufstellung der Satzung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waldkirchen 22.01.2022
Stadt Waldkirchen

Heinz Pollak
1. Bürgermeister


Entwurf Ergänzungssatzung Karlsbach-Bahnhof_DB1