Vollzug der Baugesetze;
Änderung des Bebauungsplanes „GE Richardsreut“ durch Deckblatt 4
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 19.05.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „GE Richardsreut“ durch Deckblatt 4 beschlossen.
In der Zeit vom 30.11.21 bis 14.01.22 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die frühzeitige Fachstellenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 09.12.21 bis 31.01.22 statt. Den Trägern öffentlicher Belange wurden die Unterlagen zur Stellungnahme vorgelegt.
In der Sitzung vom 23.02.2022 hat sich der Stadtrat mit den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Fachstellen und Bürger befasst. Es wurde beschlossen, den Entwurf entsprechend anzupassen und auszulegen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich über das Grundstück Flur-Nr. 2194 der Gemarkung Schiefweg. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 0,5 ha. Das Plangebiet liegt zwischen bereits bebauten Gewerbegrundstücken nordöstlich der Ortschaft Richardsreut.
Durch die Planung soll die Errichtung einer Unterstellhalle ermöglicht werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen, soll der direkt angrenzende Bebauungsplan „GE Richardsreut“ mit Deckblatt 4 erweitert und die bestehende Lücke im Gewerbegebiet geschlossen werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bereits als Gewerbefläche ausgewiesen.
Luftbild Geltungsbereich
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur Planung verfügbar:
Schutzgut | Information | Auswirkungen / Erheblichkeit |
Arten und Lebensräume | Das geplante Gewerbegebiet wird bis dato als landwirtschaftliches Wiesen- und Ackerland genutzt. Um negative Auswirkungen zu vermeiden, sieht der Bebauungsplan eine Eingrünung des Baubereiches und eine Teilversiegelung der Stellflächen vor. Zusammen mit den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie Pflegeextensivierung sollen die negativen Auswirkungen des Eingriffs ausgeglichen werden. | Es ist daher von einer mäßigen Auswirkung auf das Schutzgut Arten und Lebensräume auszugehen. |
Boden | Der natürliche Bodenaufbau wird großflächig verändert, mit Auswirkungen auf Versickerung, Porenvolumen und Leistungsfähigkeit. Auf den Planungsgebiet befindet sich das Bodendenkmal „Goldener Steig“ D-2-7247-0168, jedoch außerhalb der zur Bebauung festgesetzten Baugrenze. Eine Überbauung findet daher nicht statt. | Aufgrund der Versiegelung und des Untergrundes sind insgesamt mäßige Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten.
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Wasser | Es sind keine stehenden Gewässer im Planungsgebiet vorhanden. Aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse sind keine Veränderungen der Grundwasserverhältnisse zu erwarten. | Insgesamt ist von einer mäßigen Beeinträchtigung des Schutzgut Wasser auszugehen. |
Luft / Klima | Frischluftschneisen und zugehörige Kaltluftentstehungsgebiete werden nicht beeinträchtigt. | Es liegt hier keine Betroffenheit des Schutzgutes Luft und Klima vor. |
Landschaftsbild | Das Planungsgebiet wird durch die vorhandene relativ geringe landwirtschaftliche Wiesennutzung und die geringe bewegte Topographie nicht entscheidend geprägt. Von der Staatsstraße 2632 und der umgebenden Bebauung aus ist der zu bebauende Bereich teilweise einsehbar. Der Bebauungsplan sieht entsprechende Pflanzung von Hecken und Bäumen zur zweiseitigen Eingrünung und Durchgrünung des Gewerbegebietes vor. | Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild sind als mäßig einzustufen. |
Kultur- und Sachgüter | Kultur- und Sachgüter sind nicht vorhanden. | Das Schutzgut ist nicht betroffen. |
Mensch – Lärm | Im geplanten Gewerbegebiet kann die Lärmbelastung voraussichtlich soweit reduziert werden, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden. Ein Schallschutzgutachten wurde in Auftrag gegeben. | Es ist daher von einer mäßigen Beeinträchtigung des Schutzguts auszugehen. |
Die Öffentlichkeit wird hiermit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die hierzu erstellte Planung samt Anlagen liegt zusammen mit dem Entwurf des Umweltberichtes und der Begründung gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB in der Zeit vom
05.04.2022 bis einschließlich 10.05.2022
im Bauamt der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 2.25, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden. Aufgrund der aktuell bestehenden Covid-19 Pandemie und der damit zusammenhängenden Einschränkungen ist eine Einsichtnahme im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 08581/202-24 möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waldkirchen 28.03.2022
Stadt Waldkirchen
Heinz Pollak
1. Bürgermeister