Vollzug der Baugesetze;
Änderung des Bebauungsplanes „Holzfreyung“ durch Deckblatt 1
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 20.10.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Holzfreyung“ durch Deckblatt 1 beschlossen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flur-Nrn. 1819/6 und 1819/7 der Gemarkung Unterhöhenstetten. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 5.600 m2. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Holzfreyung. Die Entfernung zur Stadt Waldkirchen beträgt ca. 7 km. In nördlicher Richtung an das Plangebiet angrenzend befindet sich die bestehende Wohnbebauung bzw. die Gemeindestraße. Im Osten, Westen und Süden wird das Plangebiet durch landwirtschaftliche Nutzfläche begrenzt.
Der Eigentümer der Grundstücke beabsichtigt auf den vorgenannten Grundstücken Doppelhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie ein Heizhaus zu errichten. Das Vorhaben weicht in ein paar Punkten von der aktuellen Fassung des Bebauungsplanes ab. Insbesondere ist für das vorgesehene Heizhaus die Ausweisung eines zusätzlichen Baufensters erforderlich. Damit das Projekt in dieser Form verwirklicht werden kann, ist daher eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Durch die Änderung planlicher und textlicher Festsetzungen werden die Grundzüge der Planung gem. § 13 Abs. 1 BauGB berührt. Die Deckblattänderung kann somit nicht im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Luftbild Lageplan mit Geltungsbereich
Dieser Beschluss wir hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung frühzeitig unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der hierzu erstellte Planentwurf samt Anlagen liegt zusammen mit dem Entwurf des Umweltberichts gem. § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB in der Zeit vom
21.01.2022 bis einschließlich 21.02.2022
im Bauamt der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 2.25, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Entsprechende Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden. Aufgrund der aktuell bestehenden Covid-19 Pandemie und der damit zusammenhängenden Einschränkungen ist eine Einsichtnahme im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 08581/202-24 möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waldkirchen 20.01.2022
Stadt Waldkirchen
Heinz Pollak
1. Bürgermeister